Rechtsanwalts-Kanzlei für
Arbeitsrecht · Strafrecht · Familienrecht

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Arbeitsrecht

Harlfinger, Hacken & Kraft/h2>

Das Arbeitsrecht umfasst folgende Rechtsgebiete, die wir sämtlich bearbeiten:

  • Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
  • Arbeitsrecht für Arbeitgeber
  • Arbeitsrecht für Betriebsräte
  • Betriebliche Altersversorgung

Im Arbeitsrecht wird unterschieden zwischen individuellem Arbeitsrecht und kollektivem Arbeitsrecht. Zum individuellen Arbeitsrecht zählen die Arbeitnehmerrechte, während dem kollektiven Arbeitsrecht die Rechte und Pflichten des Betriebsrats zuzurechnen sind.

Besonders in für Unternehmer finanziell schwierigen Zeiten sind Fragestellungen sowohl des individuellen als auch des kollektiven Arbeitsrechts häufig von großer wirtschaftlicher oder sogar von existentieller Bedeutung. Wir helfen, Ihre Interessen zu wahren und Lösungen zu finden. Hierzu gehört sowohl die Interessenvertretung der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber vor Gericht und in der außergerichtlichen Beratung.

Die Beratung von Betriebsräten gehört ebenso zu unserem Angebot, wobei hier die Beratungskosten in der Regel vom Arbeitgeber zu tragen sind.